Lieferbedingungen / AGB
Keine Mindestbestellmenge, wir liefern schon ab einem Träger! Bestellen Sie werktags bis 17 Uhr, so erhalten Sie die Ware noch am gleichen Tag.
Lieferkosten
Keller, 1. und 2. Stock oder Gebäude mit Aufzug: 1,20 Euro pro Träger*
3. Stock ohne Aufzug: 1,50 Euro pro Träger
4. Stock ohne Aufzug: 2,00 Euro pro Träger
5. Stock ohne Aufzug: 2,50 Euro pro Träger
Rabatt
Bei regelmäßiger Lieferung oder ab 10 Trägern pro Woche erhalten Sie günstigere Lieferkosten
Ab 10 Träger: 0,80 Euro pro Träger
Ab 20 Träger: 0,50 Euro pro Träger
Bei größeren Bestellmengen liefern wir auch kostenlos. Kontaktieren Sie uns:
Telefon: (089) 201 50 35
Telefax: (089) 202 19 83
E-Mail: bestellung(at)getraenkemarkt-nida.de
AGB
1) Die Preise sind entsprechend unser Angaben im Internet.
2) Zahlung
Die Getränkelieferungen von uns erfolgen zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenem Abgabepreis. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt der Ware ohne Abzug bar zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen durch Überweisungen, Schecks oder Bankabbuchung sind erst bei der Verfügbarkeit gültig, ausgeschlossen sind Wechsel.
3) Im Falle der nicht termingerechten Zahlung, berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei nicht termingerechte Zahlung durch den Kunden, Zahlungseinstellung oder mangelnder Kreditwürdigkeit, werden sämtliche Verbindlichkeiten bei uns fällig.
4) Kauf auf Kommission
Wir liefern Ihnen Getränke für Ihre Veranstaltungen auch auf Kommission. Sie bezahlen den kompletten Betrag bei Erhalt der Ware. Die Abrechnung erfolgt bei Abholung. Sie bezahlen nur, was verbraucht wurde. Wir nehmen ausschließlich volle Kisten zurück, wobei die Mindestabnahme ein Drittel der Warenlieferung beträgt.
5) Jugendschutz
Bei Bestellung/Lieferung von Spirituosen oder sonstigen Artikeln, die gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen, erfolgt eine Übergabe der Ware nur nach Vorlage des Personalausweises des Bestellers.
6) Leergut
Das Leergut wird dem Kunden nur leihweise überlassen und bleibt in jedem Falle unser Eigentum. Soweit es sich um Einheitsflaschen und Träger oder Leergut anderer Hersteller handelt, ist Leergut in gleicher Art, Qualität und Menge zurückzugeben. Zurückgegebene unsortierte Träger werden zum niedrigsten Pfandsatz erstattet. Fehlendes, beschädigtes oder betrieblich nicht mehr verwendbares Leergut (Kasten, Flaschen, Fässer, Paletten etc) wird mit dem Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt und mit dem Pfand verrechnet. Leergut unterliegt ausnahmslos der Bepfandung. Es werden die jeweils gültigen Pfandsätze berechnet.
7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Ware unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über diese Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen wie Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach Zahlungseinstellung bzw. Verpfändung, sind ausgeschlossen. Pfänden Dritte die Ware, verpflichtet sich der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns direkt zu benachrichtigen, um nicht für Folgen aufzukommen.
8) Leihgegenstände
Nur für vereinbarte Zeit und unter Ausschluss jedweder Haftung für alle Personen- und Sachschäden und den Folgen daraus, werden die Leihgegenstände dem Kunden überlassen. Die GBZ kann diese Gegenstände jederzeit überprüfen, auswechseln und zurückfordern. Der Kunde verpflichtet sich, die Leihgegenstände bei Einstellung nach Leihzeitende vollständig, im guten Zustand, unter Beachtung der Abnutzung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Leihgegenstände sind zu deren Zeitwert vom Entleiher zu ersetzen, wobei die Instandhaltungen immer zu Lasten des Entleihers erfolgen.
9) Mängelrügen, Gewährleistungen
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu
untersuchen. Die erhaltenen Warenmenge ist bei Empfang vom Besteller zu
überprüfen und zu quittieren. Mengenfehler und erkennbare Mängel können nur unverzüglich nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.
Die Gewährleistung entfällt für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel.
10) Allgemeine Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung richtet sich nach den in diesen Lieferbedingungen getroffenen
Vereinbarungen. Im übrigen werden Ansprüche auf Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Regelung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §1.4 Produkthaftpflichtgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11) Datenverarbeitung
Die nach dem Datenschutzgesetz zulässigen Angaben über Namen, Adresse und die sonst im Zusammenhang unserer Geschäftsbeziehungen bzw. des Vertragsverhältnisses benötigten Angaben werden nur für interne Zwecke gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgenommen.
12) Salvatorische Klausel
Falls eine der vorstehenden Bestimmungen nicht richtig sein sollte, so bleiben die übrigen Bestimmen davon unberührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.